Zur besseren Verständlichkeit wurde nur die männliche Schreibweise gewählt. Sinngemäss sind die weiblichen Sektionsmitglieder selbstverständlich miteingeschlossen.
Unter dem Namen "Sektion Kamor des Schweizerischen Alpenclubs" besteht mit Sitz in Rheineck ein Verein (ZGB Art. 60) von Freunden der Alpenwelt. Er bildet einen Bestandteil des Schweizerischen Alpenclubs (SAC).
Der Vereinszweck wird erreicht durch:
Die Mitgliedschaft kann ab dem Jahr erworben werden, in dem das 6. Altersjahr vollendet wird. Das Stimm- und Wahlrecht wird ab dem Jahr erlangt, in dem das 16. Altersjahr vollendet wird. Das Aufnahmegesuch ist dem Vorstand schriftlich einzureichen. Es hat die verlangten Angaben zu enthalten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Neumitgliedern und informiert die Mitglieder an der nächsten Sektionsversammlung.
Mitglieder, die sich um den SAC oder die Sektion in hervorragender Weise verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Hauptversammlung durch Mehrheitsbeschluss zu Ehrenmitgliedern der Sektion ernannt werden.
Alle Mitglieder bezahlen die in den Zentralstatuten des SAC festgelegten Beiträge.
Die Höhe des Sektionsbeitrages wird durch die Hauptversammlung festgesetzt.
Die Abstufung des gesamten SAC-Mitgliederbeitrages für die verschiedenen Mitgliederkategorien wird in einem separaten Reglement festgehalten und unterliegt der Genehmigung des Vorstandes.
Zur Durchführung besonderer Aufgaben kann die Hauptversammlung ausserordentliche Beiträge beschliessen.
Der Austritt kann auf Ende des Vereinsjahres durch schriftliche Anzeige an den Vorstand erfolgen.
Wer sich der Mitgliedschaft unwürdig erweist (z.B. unkollegiales Verhalten), kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Dem Beschluss muss die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmen unter Angabe der Gründe. Gegen den Beschluss des Vorstandes steht dem Mitglied während 30 Tagen das Recht zu, durch schriftliche Eingabe den Entscheid der Sektionsversammlung zu verlangen. Diese beschliesst in geheimer Abstimmung endgültig und ohne Angabe von Gründen.
Wer trotz schriftlicher Mahnung seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Sektion Kamor nicht nachkommt, wird durch den Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen.
Die Organe der Sektion sind die Hauptversammlung, der Vorstand und die Rechnungsrevisoren.
Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich im 1. Quartal statt. Ausserordentliche Hauptversammlungen können vom Vorstand mit Angabe des Grundes einberufen werden. Eine ausserordentliche Hauptversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe verlangt wird.
Jedes Mitglied hat das Recht ein Traktandumbegehren zu stellen. Dieses muss bis spätestens 30.11. für die folgende HV schriftlich an den Präsidenten eingereicht werden.
Die Einladung erfolgt schriftlich oder elektronisch, mindestens 10 Tage vor der Durchführung unter Bekanntgabe der Traktandenliste. Die Hauptversammlung kann nur über die in der Einladung angekündigten Geschäfte Beschluss fassen.
Die Geschäfte der Hauptversammlung sind:
Die Wahl erfolgt für eine Amtsdauer von vier Jahren, eine Wiederwahl ist möglich.
Sektionsversammlungen finden in der Regel im Frühjahr und Herbst statt. Ihre Aufgabe ist die Erledigung der laufenden Geschäfte. Die Einladung erfolgt schriftlich oder elektronisch unter Bekanntgabe der Traktanden.
Jede Versammlung ist für die ihr zustehenden Geschäfte beschlussfähig. Anträge, die einen Versammlungsbeschluss benötigen, sind dem Vorstand acht Wochen vorher zur Prüfung zu unterbreiten. Soweit die Statuten nichts Gegenteiliges bestimmen, erfolgt die Abstimmung offen und es entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen.
Der Vorstand besteht aus mindestens 7 Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.
Er ist befugt, zur Uebernahme spezieller Aufgaben auch nicht dem Vorstand angehörende Mitglieder heranzuziehen und Kommissionen beratenden Charakters zu bilden.
Er vertritt die Sektion nach aussen.
Er entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht einer Versammlung vorbehalten sind.
In allen übrigen Geschäften obliegt ihm die Prüfung und Antragstellung zuhanden der Sektions- und Hauptversammlung.
Für die Sektion verbindlich zeichnet der Präsident oder bei dessen Abwesenheit der Vizepräsident und in Kassageschäften der Kassier. Für ausserordentliche Geschäfte, zeichnen genannte Personen gegenseitig mit Kollektivunterschrift.
Für Sektion, SAC-Jugend und Clubheim wird je eine eigene Rechnung geführt.
Die beiden Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnungen sowie die Amtsführung des Vorstandes und erstatten der Hauptversammlung Bericht und Antrag.
Die Sektion unterhält für ihre Tätigkeiten verschiedene feste Fonds: z.B.
a. Führerfonds
Er ist zur Subventionierung von Führertouren bestimmt. Die Führerkosten werden jährlich budgetiert. Ueberträge von der Verbrauchskasse in den Führerfonds fallen in den Kompetenzbereich des Vorstandes. Der Fonds kann zusätzlich durch freiwillige Beiträge gespiesen werden.
b. Bibliothekfonds
Er wird durch Spenden geäufnet. Er soll zur Anschaffung guter Alpinliteratur verwendet werden. Die Ausgaben fallen in den Kompetenzbereich des Vorstandes.
Die Einrichtung oder Auflösung neuer Fonds liegt in der Kompetenz des Vorstandes.
Für das Sektionsmaterials ist das spezielle Reglement massgebend.
Für die Verbindlichkeiten der Sektion haftet nur das Sektionsvermögen. Die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember
Der Beschluss zur Auflösung der SAC Sektion Kamor erfolgt durch die Hauptversammlung. Hierzu bedarf es der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Im Falle der Auflösung der Sektion geht ihr Vermögen nach Abzug sämtlicher Verbindlichkeiten an den SAC. Der SAC verwaltet dieses Vermögen und übergibt es einer eventuell innerhalb von zehn Jahren neu gegründeten Sektion.
Diese Statuten wurden durch die ausserodentliche Hauptversammlung am 11. Juni 2004 genehmigt und ersetzen diejenigen vom 11. April 1980. Sie treten am 1. August 2004 in Kraft.
Thal, 11. Juni 2004
| Der Präsident: Hans Ludin | Die Aktuarin: Anni Steffen-Squindo |