Hüttenordnung

Allgemeines

Aus hygienischen Gründen ist für die Übernachtung der eigene Schlafsack zu verwenden.
Das Rauchen ist nur im Freien erlaubt.
Im Clubheim sind Haustiere nur im Erdgeschoss geduldet.
Es sind die Getränke im Keller zu konsumieren, welche zur Finanzierung des Hauses dienen.
Alkoholische Getränke dürfen nicht an unter 16-jährige Personen abgegeben werden. Gebrannte Wasser, Aperitife und Alcopops dürfen nur an über 18-Jährige abgegeben werden.

 

Reservationen

Es wird unterschieden ob das ganze Haus reserviert wird oder nicht. Maximal werden zwei Gruppen oder 12 Personen gleichzeitig berücksichtigt.
Eine Reservation kann maximal ein Jahr zum Voraus vorgenommen werden.
Während den Schulferien gelten die folgenden Regeln:
(Sommer, Winter, Frühling, Herbst und zwischen Weihnachten und Neujahr)
Um möglichst vielen Familien und Mitgliedern das Clubheim zugänglich zu machen, ist es nicht möglich das Clubheim 2 Jahre nacheinander in der gleichen Zeit zu reservieren. Ist das Clubheim in der gewünschten Zeit bis 2 Monate vorher frei, können Ausnahmen gemacht werden.

 

Tarife und Übergabe

Die Übernachtungstarife sind hier zu finden.
Die Übergabe erfolgt am Übergabetag Mittags 12.00 Uhr.
Für allfällige Schäden auf dem ganzen Areal ist der Mieter vollumfänglich haftbar. Das reservierende SAC Mitglied gilt als Mieter und zeichnet für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich. Wir sind euch dankbar, wenn ihr uns unvorhergesehenes bitte sofort meldet.

 

Zu Beachten

Beim Antritt des Clubheims:

  • Fahne aufziehen


Beim Verlassen des Clubheims:

  • Detaillierter Eintrag inklusive Konsumation ins Hüttenbuch auch bei pauschaler Hüttentaxe
  • Bitte Alterskategorie (Erwachsene, Jugendliche und Kinder, Gäste) angeben (wegen Kurtaxe)
  • Holz in der Küche und im Gang auffüllen
  • Ascheschubladen (Kochherd und Ofen) in Ochsnerkübel beim Eingang leeren
  • Böden mit Staubsauger reinigen
  • Böden von Küche, Waschraum, Dusche und WC feucht aufnehmen
  • Fahne einziehen und im Clubheim deponieren
  • Fensterläden schliessen (in den Sommermonaten vom Keller bis ins Obergeschoss zwei Klappfenster geöffnet halten)
  • Keller- und Eingangstüre sowie Holzschopf abschliessen
  • Kehrichtsäcke (auch angefangene) zum Kehrichtsammelplatz (Molok) bringen und gemäss Anleitung entsorgen
     

Hüttenordnung